Versicherungsbegriffe auf einen Blick
In diesem Lexikon von Pantaenius können Sie eine Vielzahl von Begriffen rund um das Thema Versicherung nachlesen.
Sollten Sie Fragen oder Ergänzungsvorschläge hierzu haben, sprechen Sie uns gern an.
Versicherung allgemein
In allen Versicherungssparten gibt es allgemeine Versicherungsbedingungen. Dabei handelt es sich um Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen. Diese Bedingungen legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest.
Versicherung allgemein
Anzeigepflichten sind eine der Obliegenheiten gemäß der AKB. Der Versicherungsfall ist der Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich, telefonisch oder elektronisch anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedes Schadenereignis, das mit einiger Wahrscheinlichkeit Ansprüche Dritter zur Folge haben könnte. Erhebt der Geschädigte Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN), ist dies zusätzlich anzuzeigen. Es ist unbeachtlich, ob der VN die Ansprüche für begründet hält oder nicht. Außerdem sind alle gerichtlichen Schritte, die gegen den VN (oder die mitversicherte Person) unternommen werden, unverzüglich anzuzeigen. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz hat der VN fristgemäß Widerspruch zu erheben bzw. die erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.
Private Krankenversicherung
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine versicherte Person ihren Beruf nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausführen kann. (Krankschreibung)
Dauert die Arbeitsunfähigkeit beim Angestellten mehr als sechs Wochen an, erhält er anstatt seines Gehaltes ein sogennantes Krankentagegeld aus seiner privaten Krankenversicherung.
Gesetzlich Versicherte erhalten dann ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte besitzen auf Auslandsreisen in der Regel nur einen eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz. Diese Lücke wird durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung geschlossen, die in vielen Zusatzkrankenversicherungen enthalten, oder auch als separater Tarif für etwa 15,00€ jährlich erhältlich ist.
Ein solcher Tarif sieht eine Erstattung der Heilbehandlungskosten bei vorübergehenden Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Zu den Erstattungsleistungen gehören meist die ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes, die Krankentransportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie die Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung. Vielfach sind der Auslandsrücktransport bzw. im Todesfall die Kosten einer Überführung oder Bestattung im Ausland mitversichert. In der Regel ist eine Erstattung von 100 Prozent der anfallenden Kosten vorgesehen. Bei einigen Versicherern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorab in Anspruch zu nehmen.
BaFin ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde im Mai 2002 gegründet. Die Behörde nimmt die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) wahr. Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst. Mit der Errichtung der BaFin werden zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt.
Hausratversicherung
Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Bauartklassen stellt einen wichtigen Faktor der Beitragskalkulation in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung dar. Ausgehend von der Feuergefahr bei den unterschiedlichen Baumaterialien und Dacheindeckungen werden die Gebäude in fünf Gefahrenstufen eingeteilt:
- BAK I - massive Außenwände, harte Bedachung
- BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk oder Stahlkonstruktion mit einer nicht brennenden Füllung, harte Bedachung
- BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung oder Stahlkonstruktion mit brennbarer Verkleidung, harte Bedachung
- BAK IV - entspricht von den Baumaterialien BAK I oder II, aber mit weicher Bedachung
- BAK V - entspricht von den Baumaterialien BAK III, aber mit weicher Bedachung
Betriebliche Altersversorgung
Die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ein freiwilliges Leistungsversprechen eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie kann Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen. Die Versorgungszusage muss aus Anlass des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Durchgeführt wird die betriebliche Altersversorgung entweder in Form von Pensionszusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder als Direktversicherung. Gesetzliche Grundlage für die Sicherung der bAV ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Eine betriebliche Altersversorgung wird steuerlich begünstigt, wenn sie den Bedingungen des BetrAVG entspricht. Auskünfte zur betrieblichen Altersversorgung können z.B. die Betriebsführung, die Personalabteilung oder der Betriebsrat geben.
Private Krankenversicherung
Wird ein privat Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig )*, kann er einen Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse stellen und somit die private Krankenversicherung behalten.
Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an. Sind jedoch Leistungen bezogen worden, gilt die Befreiung erst vom Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
*)z.B. durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs, durch Herabsetzung der Arbeitszeit auf die Hälfte eines Vollbeschäftigten oder weniger (Teilzeitbeschäftigung), durch Rentenantragstellung bzw. Bezug von Rente, durch Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen, durch die Einschreibung als Student, durch Aufnahme einer Praktikantentätigkeit (auch als Arzt im Praktikum) oder durch die Tätigkeit in einer Einrichtung für Behinderte...
Private Krankenversicherung, Sachversicherungen...
Der Versicherer ist dazu verpflichtet, jährlich im Rahmen einer Beitragskalkulation zu prüfen, ob eine Korrektur des Versicherungsbeitrags (Erhöhung oder Senkung der Prämie) vorgenommen werden muss. Während die Erhöhungen in den meisten Sparten fast immer moderat ausfallen, gab es in der Vergangenheit bei einzelnen Unternehmen der privaten Krankenversicherung Anpassungen von bis zu 20% und mehr.
Nimmt das Versicherungsunternehmen eine Beitragsanpassung vor, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats, nachdem er die Mitteilung über eine Prämienanpassung erhalten hat, mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragsanpassung wirksam wird. In der Lebensversicherung und der privaten Krankenversicherung muss der Anpassungstatbestand durch einen unabhängigen Treuhänder festgestellt werden.
Gesetzliche Rentenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in 2008 19,9%.
Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 63.600€ in den alten, sowie 54.000€ in den neuen Bundesländern.
Die Geringfügigkeitsgrenze ("Mini-Job") liegt bei 400€/Monat
Rentenversicherung
Eine Lebens- oder Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung kann per Vertragsveränderung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden. Für eine beitragsfrei gestellte Versicherung müssen nach der Beitragsfreistellung keine Beiträge mehr gezahlt werden. Damit verbunden ist eine Anpassung der vereinbarten Leistungen.
Die Beitragsfreistellung ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbefreiung, die im Leistungsfall die Zahlung der weiteren Beiträge übernimmt.
Gesetzliche Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in 2008 19,9%.
Sh. auch Beitragsbemessungsgrenze.
Lebens- oder Rentenversicherung
Die Beitragsstundung ist das Aufschieben der Fälligkeit von Beitragszahlungen für einen begrenzten Zeitraum. Sie stellt zum Beispiel eine Maßnahme zur Vertragserhaltung eines rückkaufsfähigen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungs-Vertrags dar.
Nach Ablauf der Stundung hat der Versicherungsnehmer die gestundeten Beiträge einschließlich der Stundungszinsen nachzuzahlen. Weitere Möglichkeiten zum Ausgleich des Beitragsrückstandes sind auch die Gewährung eines Policedarlehens, eine Beginnverlegung oder eine Laufzeitverlängerung.
Berufsunfähikgeitsversicherung
Bis zum 31.12.2000 war die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert: Konnte ein Versicherter seinem erlernten oder gleichwertigen Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent nachkommen, galt dies als Berufsunfähigkeit und er hatte Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die seit dem 01.01.2001 in Kraft getretene Neuregelung sieht deutlich geringere Ansprüche vor. Da diese gewöhnlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen wird. Hierbei unterscheidet man zwischen den Leistungsarten Beitragsbefreiung und Rente. Ist nur Beitragsbefreiung versichert, werden im Falle der Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Hauptversicherung weiterbezahlt. Ist auch eine Rente bei Berufsunfähigkeit versichert, erhält der Versicherte zusätzlich eine monatliche Rente. Die meisten Experten raten jedoch zu einer Trennung von Geldanlage (Lebens- oder Rentenversicherung) und Risikoschutz (Berufsunfähigkeitsversicherung).
Besondere Versicherungsbedingungen sind Versicherungsbedingungen, die auf einen Einzelvertrag, eine bestimmte Anzahl von Verträgen oder eine bestimmte Risikogruppe zugeschnitten sind. Innerhalb der rechtlichen Ordnung gehen spezielle Normen den generellen Normen vor. Häufig stellen die Besonderen Versicherungsbedingungen rechtlich Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) dar.
Risiko-Lebensversicherung:
Die bezugsberechtigte Person ist diejenige Person, welche die Versicherungsleistungen aus einer Versicherung erhalten soll, kommt häufig bei Lebens- oder Risiko-Lebensversicherung vor. Allein dem Versicherungsnehmer steht das Recht zu, einen Bezugsberechtigten zu bestimmen. Ist kein Bezugsrecht zugunsten Dritter festgelegt worden, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Versicherungsnehmer. Bei seinem Tod kann der Anspruch auf seine Erben übergehen.
Hausratversicherung
Unter Blitzschlag versteht man den direkten Einschlag eines Blitzes. Der Blitz müsste also direkt direkt in den versicherten Hausrat einschlagen, das kommt so gut wie nie vor.
Viel häufiger sind Überspannungsschäden durch Blitz, welche von einer guten Hausratversicherung abgedeckt werden. Hierbei schlägt der Blitz z.B. in eine Stromleitung ein, der daraus resultierende Spannunsanstieg zerstört angeschlossene Elektrogeräte.
Hausratversicherung
Brand ist ein Feuer, welches seinen bestimmungsgemäßen Herd verläßt und sich aus eigener Kraft ausbreitet.
In der Hausratversicherung ist das Risiko Brand mitversichert.
Bitte beachten: Reine Seng- und Schmorschäden fallen nicht unter den Brandbegriff, solche Schäden sind nur dann versichert, wenn Sie in der Versicherungspolice ausdrücklich aufgeführt sind.
Die Aufgabe des Datenschutzes ist es, natürliche Personen vor Verletzungen der Privatsphäre durch Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten zu schützen. Grundlage des Datenschutzes ist das vom Grundgesetz garantierte Recht des Bürgers auf Schutz seiner Privatsphäre.
Deckung besteht, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer für einen Schaden Versicherungsschutz gewährt. Gedeckt sind in jeder Versicherung ausschließlich die Schäden, die in der Police und den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtversicherung entspricht der Begriff Deckungssumme der Versicherungssumme in der Sach- und Lebensversicherung. Die Deckungssumme gibt an, bis zu welcher maximalen Höhe ein Schaden durch das Versicherungsunternehmen ersetzt wird.
Betriebliche Altersversorgung
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Es handelt sich um eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen für die Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind (§1 Abs. 2 Satz 1 Betriebliches Altersvorsorgegesetz (BetrAVG).
Vertragsgrundlage ist das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Schuldner der Beiträge.
Kfz-Versicherung
Die Doppelkarte war die durch die StVZO vorgeschriebene Form der Bestätigung, dass eine Kfz-Versicherung (Haftpflicht) besteht. Diese wurde ab Januar 2003 durch eine einfache Versicherungsbestätigung abgelöst, so dass es den Begriff Doppelkarte offiziell nicht mehr gibt.
Das Straßenverkehrsamt verlangt für die Zulassung eines Kfz eine Versicherungsbestätigung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese wird vom Halter beim Versicherungsunternehmen beantragt und bei der Zulassung der behördlichen Zulassungsstelle vorgelegt. Mit dieser Bestätigung wird eine vorläufige Deckung erteilt. Die vorläufige Deckungszusage begründet einen rechtlich selbständigen Vertrag. Sie kann nicht nur für die Haftpflichtversicherung, sondern auch die anderen Arten der Kraftfahrtversicherung (Voll-/Teilkasko-Versicherung) zugesagt werden.
Lebensversicherung
In der Lebensversicherung kann eine Dynamik vereinbart werden. Diese dient dazu, die Inflation auszugleichen und dem steigenden Bedarf des Versicherungsnehmers gerecht zu werden.
Die Dynamikvereinbarung gibt dem Versicherungsnehmer das Recht zu einer jährlichen Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhungen der Beiträge orientieren sich entweder an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder an fest vereinbarten Prozentsätzen (in der Regel mindestens fünf Prozent, maximal jedoch zehn Prozent).
Elementarschaden ist ein Sammelbegriff für die Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören zum Beispiel Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche. Der mit Elementarereignissen häufig in Zusammenhang gebrachte Begriff " Höhere Gewalt " ist weiter gefasst und enthält nicht nur die Folgen von Naturereignissen.
Da es sich bei Elementarereignissen um schlecht kalkulierbare Risiken handelt, sind sie bei vielen Versicherern ausgeschlossen. Zur Vermeidung einer negativen Risikoauslese werden Elementarschaden-Versicherungen häufig als Paket angeboten. Das Risiko verteilt sich dann entsprechend breiter.
Beispiel: Die Elementarschadenversicherung eines ostfriesischen Bauern enthält Versicherungsschutz vor Lawinen, ein bayrischer Landwirt ist hingegen automatisch mit einer Sturmflutversicherung ausgestattet. Da das gleichzeitige Auftreten beider Ereignisse weniger wahrscheinlich ist, wird das Risiko für den Versicherer besser kalkulierbar und der Beitrag für den Kunden finanzierbar.
Rentenversicherung
Das Endalter ist das Alter, zu dem ein Lebensversicherungsvertrag endet bzw. zu dem bei kapitalbildenden Versicherungen die Ablaufleistung fällig wird. Das Endalter bei kapitalbildenden Lebensversicherungen orientiert sich zumeist am Rentenbeginn der gesetzlichen Rentenversicherungen und wird deshalb meistens zwischen dem 62. und dem 67. Lebensjahr gewählt.
Da kein Versicherungsnehmer abschätzen kann, wann er tatsächlich in Rente gehen wird, bieten viele Versicherungsunternehmen einen flexiblen Rentenbeginn an. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsleistung im Bereich von fünf Jahren zum ursprünglich vereinbarten Versicherungsende abrufen. Das vereinbarte Endalter kann daneben auch durch Anrechnung der Gewinnanteile auf das Deckungskapital herabgesetzt werden.
Rentenversicherung
Die Erlebensfallversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Anspruch auf die Versicherungsleistung nur bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (zum Beispiel Endalter) besteht. Wird das vertraglich festgesetzte Endalter nicht erreicht, verfallen die eingezahlten Versicherungsbeiträge. Dieses Risiko wird mit einer höheren Ablaufleistung honoriert.
Erlebensfallversicherungen werden besonders häufig als Rentenversicherung abgeschlossen.
Das Gegenteil zu dieser Versicherung ist die Todesfallversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ersetzte zum 01.01.2001 für alle Personen, die nach 1961 geboren sind die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, haben Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Erwerbsarbeit nachgehen kann, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unter Erwerbsunfähigkeit versteht man die vollständige Unfähigkeit einer Erwerbsarbeit für mindestens drei Stunden am Tag nachzugehen. Nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeit, die lediglich eine (teilweise) Unfähigkeit einer BESTIMMTEM Tätigkeit nachzugehen darstellt.
Hausratversicherung
Eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich auftretende Kraftäußerung wird als Explosion bezeichnet. Durch die Entzündung explosiver Dämpfe oder Gasen sowie durch das Bersten von Behältern, die unter Druck von Gasen oder Dämpfen stehen, kann sich eine Explosion ereignen. Eine Explosion wird im Gegensatz zu einer Implosion grundsätzlich durch eine Hausratversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung gedeckt. Implosionsschäden werden lediglich von vereinzelten Versicherungen mitversichert.
Kfz-Versicherung
Die Fahrzeugteilversicherung wird auch als Teilkasko-Versicherung bezeichnet (vgl. § 12 AKB). Sie dient dem Schutz des Fahrzeugwertes und stellt somit einen Teilbereich der Kfz-Versicherung dar. Ihr Abschluss ist freiwillig. Die Fahrzeugteilversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges. Hierbei sind auch die am Fahrzeug befestigten Teile versichert.
Die Teilkasko-Versicherung schließt -abhängig vom Anbieter- folgende Schadenursachen ein:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Durch Marderbiss verursachte Schäden an Verkabelung und Schläuchen
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Die erweiterte Deckung zur Teilkasko ist die Voll(kasko-)versicherung.
Kfz-Versicherung
"Die Fahrzeugvollversicherung wird auch als Voll- oder Vollkaskoversicherung bezeichnet und entspricht der Fahrzeugversicherung. Sie stellt einen Teil der Kfz-Versicherung dar.
Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:
- Schäden durch Unfall
- Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
- Innerhalb der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung grundsätzlich eingeschlossen.
Lebens- oder Rentenversicherung
Die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ist eine besondere Art der Kapitallebensversicherung. Sie unterscheidet sich von der normalen Lebensversicherung dadurch, dass ihre Beiträge in Investmentfonds angelegt werden (klassische Lebensversicherungen legen hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren und Immobilien an). Dadurch steigt die Möglichkeit einer höheren Rendite. Gleichzeitig erhöht sich allerdings auch - wie bei jeder Anlage in Investmentfonds - das Risiko. Die Höhe der Leistung hängt somit in hohem Maße von der Wertentwicklung der Fonds ab.
Kfz-Versicherung
In der Regel besteht eine Pflicht zum Schadenersatz nur bei einem Verschulden des Schädigers (zum Beispiel bei einer Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung).
In einigen Fällen sieht der Gesetzgeber jedoch vor, dass der Halter einer Einrichtung (beispielsweise einer Energie-Anlage oder einer umweltgefährdenden Anlage) oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung bzw. diesem Verkehrsmittel ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt. So haftet zum Beispiel der Fahrzeughalter gemäß §§7 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG) auch ohne Verschulden für die Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeugs heraus entstehen.
"Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen" (StVG § 7).
Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass der Fahrzeughalter aus der reinen Betriebsgefahr seines Kfz haftet und die KFZ-Versicherung für solche Fälle Deckung gewährt.
Der Geschädigte hat bei der Gefährdungshaftung lediglich zu beweisen, dass der in Anspruch Genommene für den Schaden einzutreten hat. Auf ein Verschulden des Halters kommt es nicht an.
Der Halter kann sich entlasten und damit seine Ersatzpflicht ausschließen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde (Die Beschränkung gilt nicht bei gewerbsmäßiger Beförderung). Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Hausratversicherung
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das für das Versicherungsunternehmen zu tragende Risiko gegenüber dem im Antrag beschriebenen erhöht hat. Die Gefahrerhöhung kann gewollt oder ungewollt geschehen. Eine Gefahrerhöhung muss von gewisser Dauer und dazu geeignet sein, einen neuen Gefahrenzustand zu schaffen.
Beispiel einer dauerhaften Gefahrerhöhung: In einem bisher rein zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhaus wird ein Imbiss eröffnet. Durch den Imbiss steigt die Feuergefahr im Haus.
Beispiel einer kurzfristigen Gefahrerhöhung: Zur Fassadenrenovierung wird ein Gerüst aufgebaut. Durch das Gerüst steigt vorübergehend die Diebstahlgefahr in den oberen Stockwerken.
Da eine Gefahrerhöhung anzeigepflichtig ist (Obliegenheit), sollte jede - auch kurzfristige - Gefahrensteigerung angezeigt werden, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Teilen Sie Ihrer Hausratversicherung also auf jeden Fall mit wenn ein solcher Fall eintritt. Das Versicherungsunternehmen prüft nach Kenntnis der Gefahrensteigerung, ob sie erheblich und unvorhergesehen ist. Ist dies der Fall, kann ein neuer Beitrag vereinbart oder die Risikoübernahme abgelehnt werden. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadensfall, muss der Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und entstandenem Schaden (Kausalität) geprüft werden. Liegt Kausalität vor, ist das Versicherungsunternehmen leistungsfrei.
Betriebliche Altersversorgung
Die Gehaltsumwandlung dient der Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung oder Pensionskasse). Der Gehaltsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird folgendermaßen abgeändert: Der Arbeitgeber hält vom Gehalt des Arbeitnehmers die Versicherungsbeiträge für die Direktversicherung zurück und überweist sie an das Versicherungsunternehmen. Obwohl der Arbeitgeber die Beiträge nicht finanziert, ist er wirtschaftlich gesehen derjenige, der die Beiträge aufbringt. Durch diese Vorgehensweise unterliegen die Gehaltsanteile, die der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung dienen, nur einer Pauschalversteuerung, sodass der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung einer Gehaltsumwandlung erhebliche Steuerersparnisse hat.
Unfallversicherung
Das Genesungsgeld ist ein Leistungsangebot der privaten Unfallversicherung, das nur in Verbindung mit einem Unfall-Krankenhaustagegeld versichert werden kann. Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird für die Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes bis maximal zwei Jahre vom Unfalltag an gezahlt. Nach dem Krankenhausaufenthalt schließt das Genesungsgeld an. Dieses bezahlt die Unfallversicherung für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Unfall-Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Kalendertage.
Rente und Vorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie umfasst Rentenleistungen für Alter, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen. Einige Strukturelemente unterscheiden die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend von einer privaten Individualversicherung:
Die Leistungen werden nach einer gesetzlich festgelegten Rentenformel bestimmt.
Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nach Einkommenshöhe, nicht nach dem individuell versicherten Risiko ermittelt.
Wie alle Zweige der Sozialversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip der ""sozialen Selbstverwaltung"" organisiert. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Beispiel die Landesversicherungsanstalten (LVAs) für die Arbeiterrentenversicherung und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für die Angestelltenrentenversicherung. In den demokratisch gewählten Organen der Rentenversicherungsträger sind die betroffenen Versicherten und Arbeitgeber paritätisch vertreten. Damit können sie die Arbeit der Rentenversicherung mitbestimmen und mitgestalten. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die über 16 Jahre alt sind und eine Sozialversicherungsnummer haben. Gewählt wird in der Regel durch Briefwahl.
Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung,
Die Gesundheitsprüfung dient der Überprüfung des gesundheitlichen Zustands der zu versichernden Person. Sie wird zum Beispiel vor dem Abschluss von Lebens-, Kranken-, oder Berufsunfähigkeitsversicherungen durchgeführt, um festzustellen, welches (Gesundheits-)Risiko die zu versichernde Person für das Versicherungsunternehmen darstellt.
Betriebliche Altersversorgung
Der Grundsatz der Gleichbehandlung untersagt es, einzelne Arbeitnehmer von generellen Regelungen auszunehmen, ohne dass dafür sachliche Gründe vorliegen. Differenzierungen nach sachlichen Gründen sind allerdings möglich.
So muss ein Betrieb z.B. allen "gleichartigen" Angestellten eine betriebliche Altersversorgung anbieten und darf dieses Angebot nicht willkürlich auf bestimmte Angestellte begrenzen.
Unfallversicherung
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle , nach der in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität im Falle vollständigen Verlustes oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festgelegt wird. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze anhand der Gliedertaxe ermittelt.
Kfz-Versicherung
Zusammenstoß mit Haarwild ist eine versicherte Gefahr in der Teilkaskoversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist, dass sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befindet. Schäden, die bei einem geglückten Brems- oder Ausweichmanöver entstehen (zum Beispiel Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn), werden nur von einer Vollkaskoversicherung ersetzt.
Die Kfz-Versicherung richtet sich bei der Definition von Haarwild nach § 2 Bundesjagdgesetz. Es reicht vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zum Murmeltier und endet bei Fischotter und Seehund. Kühe, Hunde oder Katzen sind Haus- oder Nutztiere und gehören nicht zum Haarwild. Hier besteht Haftung durch den Halter. Kann dieser nicht ermittelt werden, hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflicht ist in § 823 Abs. 1 BGB verankert: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet" Da der Gesetzgeber keine Begrenzung für die Höhe des Schadenersatzes vorsieht, zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungsformen.
Betriebshaftpflicht
Ein Unternehmer haftet für alle Schäden, die er dritten zufügt in unbegrenzter Höhe. Wenn es z.B. draußen regnet oder schneit, muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass auf seinem Betriebsgelände niemand etwa durch Glätte zu Schaden kommt. Wird diese Verpflichtung fahrlässig übersehen, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden.
Weitere alltägliche Schäden sind z.B.:
- Bei der Montage einer neuen Tür wird das Parkett beschädigt
- Ein Außendienstler schlägt beim Kundenbesuch eine Scheibe ein
- Eine Werbeagentur verletzt fahrlässig Bildrechte, der Auftraggeber muss Schadenersatz bezahlen
- Das Treppenhaus im Büro ist frisch gewischt. Es wurde aber versäumt ein Warnschild aufzustellen und ein Kunde rutscht aus und verletzt sich
- usw.
Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber unterscheidet mehrere Haftungsformen. Die wichtigsten sind:
- Verschuldenshaftung: Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder, der schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat, für den entstandenen Schaden unbegrenzt zum Schadenersatz verpflichtet ist.
- Gefährdungshaftung: Von manchen Dingen geht eine besondere Gefahr für Umwelt und Mitmenschen aus. Für diese Dinge, wie zum Beispiel Öltanks, Kfz und auch Tiere, haftet der Besitzer auch ohne eigenes Verschulden. Er ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Sache besteht und kein eigenes Verschulden des Geschädigten vorliegt.
Um das Risiko der Haftung zu begrenzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Kfz-Versicherung
Der Halter eines Fahrzeugs wird bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief eingetragen. Der Fahrzeughalter kann sich vom Eigentümer und Fahrer unterscheiden. Juristisch ist der Fahrzeughalter derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt. Er ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung, also eine Kfz-Versicherung, abzuschließen, wenn sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt.
Private Krankenversicherung
Ein Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn einer Maßnahme im Bereich von Zahnersatz und Kieferorthopädie auf jeden Fall vorgelegt werden. Er muss die vorgesehene Behandlung und die dafür entstehenden Kosten enthalten. Die private Krankenversicherung gibt daraufhin Auskunft, welche Kosten übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil gegebenenfalls sein kann. Die Kosten für das Erstellen des Heil- und Kostenplanes übernimmt die Versicherung.
Private Krankenversicherung
Heilbehandlung ist der Oberbegriff für alles, was zum Gesundwerden unternommen wird. Dazu zählen zum Beispiel ambulante ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Röntgendiagnose und Strahlentherapie, außerdem Arzneien, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel. Bei stationärer Krankenhausbehandlung gehören die Unterbringung und Verpflegung, die Behandlung sowie die Krankenpflege dazu. Heilbehandlung im Bereich der Zähne sind zum Beispiel zahnmedizinische Leistungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie. All diese Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung versicherbar.
Private Krankenversicherung
Heilpraktiker sind Heilkundige, die aufgrund des Heilpraktikergesetzes die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Heilkunde haben. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Behandlungskosten und durch Heilpraktiker verordnete Arznei- und Heilmittel in der Regel nicht erstattet. Die private Krankenversicherung sieht dagegen in vielen ihrer Tarife die Übernahme von Kosten für Heilpraktikerbehandlungen sowie von verordneten Arznei- und Heilmitteln vor.
Private Krankenversicherung
Zu den Hilfsmitteln gehören Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Bandagen oder Ähnliches. Im Rahmen der Tarifgestaltung sind die Leistungen für Hilfsmittel häufig der Summe, der Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt. Eine Erstattung erfolgt nur im Falle medizinischer Notwendigkeit. Darüber hinaus gibt es Hilfsmittel, die Versicherungsunternehmen fallweise erstatten bzw. die auf dem Kulanzweg erstattet werden. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man deshalb stets darauf achten, dass Hilfsmittel möglichst vollständig übernommen werden (offener Hilfsmittelkatalog).
Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt des Betroffenen nicht abgewendet werden kann. Ein Beispiel für höhere Gewalt ist beispielsweise eine Steinlawine, die sich in den Bergen ohne äußere Einwirkung löst und Schaden verursacht. Im Gegensatz zu Elementarschäden umfasst höhere Gewalt nicht nur die Folgen von Naturereignissen. So kann beispielsweise ein platzender Reifen ein Fall höherer Gewalt sein, wenn für dieses Ereignis kein Verschulden, wie zum Beispiel Materialfehler, Überalterung, fehlerhafte Montage etc., vorliegt. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, trägt niemand die Verantwortung. Die Prinzipien des Verschuldens und der Haftung sind hier nicht anwendbar.
Versicherungsschutz besteht nur bei Allgefahrenversicherungen, bei denen keine bestimmte Gefahr benannt wird.
Unfallversicherung
Die Invaliditätsleistung ist die Leistung, die das Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall zu erbringen hat, wenn der Versicherte durch einen Unfall eine dauernde Invalidität davongetragen hat.
Anspruch auf die Invaliditätsleistung hat die versicherte Person, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgehalten und vom Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen, bei dem die Unfallversicherung besteht, schriftlich gemeldet worden ist.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des erlittenen Unfalls, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Private Krankenversicherung
Arbeiter und Angestellte sind in der Krankenversicherung nur dann nicht versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt. Nur in diesem Fall ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze und beträgt 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt umfasst alle Bezüge, die mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich gezahlt werden.
Dazu gehören:
- alle regelmäßig gezahlten Gehälter.
- alle tariflichen und arbeitsvertraglichen Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikation etc.
- Leistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz, nicht aber die Arbeitnehmersparzulage
- Lebensversicherungsprämien aufgrund von Gehaltsverzicht zu so genannten Direktversicherungen (im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der "Betrieblichen Altersversorgung")
- Leistungsprämien
- pauschalierte Mehrarbeitsvergütungen
- Schichtzulagen
- Tantiemen
- Bereitschaftsdienstvergütungen,
- Erfolgsbeteiligungen
- usw.
Lebensversicherung
Wird eine Lebensversicherung, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen ist, während der ersten zwölf Jahre vom Versicherungsnehmer rückgekauft, unterliegen die Zinserträge auch bei steuerbegünstigten Lebensversicherungen der Kapitalertragssteuer. Das Versicherungsunternehmen führt diese Steuer direkt an das Finanzamt ab. Der Versicherungsnehmer erhält darüber eine Bescheinigung und kann die Kapitalertragssteuer bei der Veranlagung der Einkommenssteuer geltend machen.
Private Rentenversicherung
Das Kapitalwahlrecht ist ein Wahlrecht der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung.
Wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss noch nicht wissen kann, ob er bei Ablauf seiner Rentenversicherung eine lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalauszahlung benötigt, bietet die aufgeschobene Rentenversicherung ein Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten. Das Kapitalwahlrecht muss bei Ablauf innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden. Die Höhe der Kapitalabfindung wird nach dem Kapitalwert des Rentenanspruchs berechnet.
Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die am meisten verbreitete Form der Altersvorsorge. Sie bietet zum einen die Vorsorgemöglichkeit für das Alter sowie einen Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall. Vom Versicherer wird eine vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, der Laufzeit und dem Beitrag. Der Sparanteil des Beitrags wird von den Unternehmen am Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt. An diesem Gewinn ist der Versicherungsnehmer entsprechend seines auf den Vertrag bezogenen Kapitals beteiligt. Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Ablaufleistung aus dem Versicherungsvertrag am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Die Absicherung in Höhe der Versicherungssumme besteht im Todesfall ab dem ersten Tag. Die kapitalbildende Lebensversicherung könnte daher auch als Sparvertrag mit Risikoschutz charakterisiert werden.
Kfz-Versicherung
Der Begriff Kaskoversicherung bezeichnet eine Versicherung, mit der eigene Fahrzeuge vor den Gefahren des Transports versichert werden. Eine Kaskoversicherung kann für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge abgeschlossen werden. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird der Begriff Kaskoversicherung ausschließlich für die Fahrzeugversicherung innerhalb der Kfz-Versicherung verwendet.
Kfz-Versicherung
Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem Fall Schadenersatz geleistet wird. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar.
Ohne den Nachweis einer Kfz-Versicherung (Versicherungsbestätigungskarte, früher Doppelkarte) kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden.
Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber eine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert, dass eine Fortzahlung von mindestens 80 Prozent des Gehaltes (in der Praxis derzeit meist 100 Prozent) für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für sechs Wochen, vorsieht.
Für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch tritt danach die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. für privat Versicherte oder freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch die Krankentagegeldzahlung der privaten Krankenversicherung ein. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird in Höhe von 70 Prozent des Arbeitsentgeltes, maximal jedoch in Höhe von 90 Prozent des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Vom Krankengeld sind weiterhin Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten, die zur Hälfte von der Krankenkasse getragen werden. Die dabei entstehenden Lücken können durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Die private Krankentagegeldversicherung wird in Höhe des versicherten Krankentagegeldes gezahlt, maximal jedoch in Höhe des Nettoeinkommens. Während des Bezuges von Krankentagegeld sind weiterhin der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zur Rentenversicherung zu tragen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung
Während beim gesetzlich Versicherten die Krankenkasse nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung ein sogenanntes Krankengeld bezahlt, sollte der privat Versicherte dafür ein sogenanntes Krankentagegeld absichern.
Nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung (normalerweise nach sechs Wochen) dient dieses Krankentagegeld zum Ausgleich des fehlenden Einkommens.
Selbständige und Freiberufler können in der privaten Krankenversicherung den Verdienstausfall durch Krankheit sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag versichern.
Private Krankenversicherung
Eine private Krankheitskostenvollversicherung umfasst Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte der privaten Krankenversicherung aktiv Einfluss auf die individuelle Gestaltung ihres Versicherungsschutzes nehmen. So zahlen sie auch nur für die Leistungen, für die sie sich entschieden haben.
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertrags für die Zukunft.
Zur Kündigung äußert ein Vertragspartner gegenüber dem anderen Vertragspartner seinen Willen, eine bestimmte Versicherung zu kündigen. Diese Willenserklärung muss von dem anderen Vertragspartner empfangen und bestätigt werden. Wird ein Versicherungsvertrag fristgerecht gekündigt, wird der Vorgang als ordentliche Kündigung bezeichnet. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines außerordentlichen Ereignisses, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung.
Laufzeit ist der zeitliche Bestand einer Versicherung vom Versicherungsbeginn bis zum Ende der Versicherung durch Kündigung, Ablauf oder Tod. In der Sachversicherung werden für mehrjährige Verträge Laufzeitrabatte gewährt. Wird eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren vereinbart, hat der Versicherungsnehmer das Recht seinen Vertrag ab Ende des fünften Jahres jährlich zu kündigen.
Unter bestimmten Umständen ist das Versicherungsunternehmen von der Pflicht, eine Versicherungsleistung erbringen zu müssen, befreit. Diese Leistungsfreiheit liegt zum Beispiel in folgenden Fällen vor:
- Bei Verletzungen der Obliegenheiten
- Bei Nichterfüllung von Anzeigepflichten
- Bei absichtlicher oder schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Bei Veräußerung der versicherten Sache
- Bei arglistiger Täuschung/Nichtzahlung eines Beitrags
Private Krankenversicherung
Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung kann im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung individuell gestaltet werden. Er übersteigt in den meisten Fällen den gesetzlichen Grundversorgungsanspruch.
Kfz-Versicherung
Hierbei handelt es sich um mitversicherte Personen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Die Bestimmungen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unterscheiden zwischen dem Versicherungsnehmer (VN) und den mitversicherten Personen. Dies sind:
- der Halter
- der Eigentümer
- jeder Fahrer
- bestimmte Beifahrer
- Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Für die mitversicherten Personen gilt der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung genauso wie für den Versicherungsnehmer. Die mitversicherten Personen sind wie der Versicherungsnehmer für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Ansprüche des Versicherungsnehmers zu einer mitversicherten Person und Ansprüche der versicherten Personen untereinander bzw. zum Versicherungsnehmer sind nicht versichert.
Kfz-Versicherung
Neu für alt ist ein Begriff aus der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte kann sein Fahrzeug reparieren lassen oder die Reparaturkosten erstattet verlangen, die aufgrund eines Gutachtens für die Instandsetzung in einer anerkannten Fachwerkstatt aufgewendet werden müssen. Führt eine Kfz-Reparatur zu einer Wertverbesserung, zum Beispiel, weil Verschleißteile durch neue Teile ersetzt wurden, wird von der Kfz-Versicherung ein Abzug "neu für alt" vorgenommen.
Hausratversicherung, Sachversicherungen
Bei der Sachversicherung versteht man unter Neuwert die Kosten für die Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Dazu zählen auch Kosten, die erforderlich sind, um die versicherte Sache neu zu beschaffen. War die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer selbst hergestellt, werden die Kosten für eine Neuherstellung erstattet.
Obliegenheit ist ein Rechtsgebot, das im eigenen Interesse der Vertragspartner zu befolgen ist. Die Einhaltung der Obliegenheiten ist grundsätzlich die Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag. Die Obliegenheiten sind ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart. Diese hat der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit sowie im Versicherungsfall zu beachten. Wird gegen die Obliegenheiten verstoßen, so ist das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehören zum Beispiel unrichtige Angaben im Antrag, Missachtung der Anzeigepflicht, vorsätzliche Verursachung eines Versicherungsfalls sowie arglistige Täuschung.
Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung spricht man von einem Personenschaden, wenn eine Person Vermögensnachteile durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet.
Darüber hinaus sind in der Haftpflichtversicherung Sach- und Vermögensschäden versicherbar.
Private Krankenversicherung
Das Pflege-Versicherungsgesetz ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft. Es unterscheidet zwischen der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt der Grundsatz "Pflege folgt Kranken". Die Pflegepflichtversicherung ist demzufolge dort abzuschließen, wo auch der Krankenversicherungsschutz besteht. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung haben Sie nur als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse. Es ist jedoch nicht ratsam, Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung zu trennen, d.h. wer eine private Krankenversicherung hat, sollte auch eine private Pflegeversicherung haben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen folgende Personen:
- Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
- Auszubildende
- Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld
- Landwirte, Künstler und Publizisten (nach näherer Bestimmung in den jeweils eigenen Gesetzen)
- Studenten
- Praktikanten
- in einer Behindertenwerkstatt tätige Behinderte
- Rentner in der Krankenversicherung der Rentner
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen für manche Personen Befreiungsmöglichkeiten. Die Befreiung erfolgt auf Antrag durch den jeweiligen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Police, auf deutsch Versicherungsschein genannt, ist eine Urkunde, die das Versicherungsunternehmen ausstellt und dem Versicherungsnehmer aushändigt. Der Versicherungsschein beinhaltet alle erforderlichen Angaben zum Vertragsverhältnis. Die Ausfertigung und Aushändigung eines Versicherungsscheins ist gesetzlich geregelt. In der Lebensversicherung ist der Versicherungsschein ein Schuldschein.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung Teil des gegliederten Krankenversicherungssystems. Dabei fallen der PKV folgende Aufgaben zu:
- Übernahme des Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert sind (bei Beihilfeberechtigten: Versicherung der Leistungen, die nicht durch den Beihilfeanspruch abgedeckt sind) im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung.
- Übernahme eines Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen im Rahmen einer ergänzenden Zusatzversicherung , um ihre individuellen Ansprüche zu erfüllen, zum Beispiel bessere Krankenhausunterbringung und privatärztliche Behandlung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung nicht umlagefinanziert sondern basiert auf einem System der Kapitaldeckung.
Ein Rabatt ist ein Nachlass auf den Tarifbeitrag eines Risikos. Eine willkürliche Gewährung von Beitragsnachlässen durch den Versicherungsvermittler oder das Versicherungsunternehmen ist nicht zulässig. Rabatte müssen immer objektiv mit einer Kosteneinsparung für das Versicherungsunternehmen begründet werden können. Gründe für einen solchen Nachlass können sein:
- Im Geschäftsplan festgelegter Nachlass auf den Tarifbeitrag.
- Verwaltungskostenersparnis und Zinsvorteile für das Versicherungsunternehmen durch Gruppenverträge, Rahmenverträge, Verträge im Rahmen von Versicherungsorganisationen.
- Verwaltungskostenersparnis und Zinsvorteile für das Versicherungsunternehmen durch langfristig abgeschlossene Verträge oder mehrjährige Vertragsbindung,
- Summenrabatte bei höheren Versicherungssummen
In der Kfz-Versicherung besteht die Möglichkeit, den erreichten Schadenfreiheitsrabatt einer dritten Person zu übertragen. Diese Übertragung ist meist auf Verwandte ersten Grades (Eltern/Kinder), auf Personen mit gleichem Wohnsitz oder juristische Personen beschränkt. Die begünstigte Person muss nachweisen können, dass sie durch eigenes Fahren am Schadenverlauf mitgewirkt hat. Deshalb ist eine Rabattübertragung nur in dem Umfang möglich, in dem die begünstigte Person an dem Schadenverlauf beteiligt gewesen sein kann.
Beispiel: Die Mutter schenkt der Tochter ihren Wagen. Da die Tochter das Fahrzeug in der Vergangenheit bereits überwiegend benutzt hat, lässt sich auch der Schadenfreiheitsrabatt der Mutter auf die Tochter übertragen, die Tochter beginnt Ihre Kfz-Versicherung also mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt.
Kfz-Versicherung
Regionalklassen sind für die Höhe der Beiträge von erheblicher Bedeutung. Sie werden für die Kraftfahrt-Haftpflicht-, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung gesondert festgelegt. Dabei wird jeder Zulassungsbezirk entsprechend seinem Schadenbedarfsindexwert (Häufigkeit und Schadenhöhe der Unfälle) einer Regionalklasse zugeordnet.
Der Schadenbedarfsindexwert wird von einem unabhängigen Treuhänder zum 01. Oktober eines jeden Jahres ermittelt. Hierfür werden die Angaben (Übersichten) einer großen Zahl von Kfz-Versicherungen zum Schadenbedarf in dem jeweiligen Zulassungsbezirk in den letzten fünf Kalenderjahren zusammengefasst. Über- oder unterschreitet der festgestellte Indexwert des Schadenbedarfs des Zulassungsbezirks die Grenzen der zugeordneten Regionalklasse, wird der Zulassungsbezirk der Regionalklasse zugeführt, für die der neue Indexwert gilt.
Rente
Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt (siehe auch Leibrente)
Rente
Seit Mitte der siebziger Jahre liegt die Zahl der Geburten unter der Zahl der Sterbefälle. Finanzieren heute zwei Erwerbstätige einen Rentner, so muss ab dem Jahre 2030 ein Erwerbstätiger für einen Rentner aufkommen. Rentenreformen sollen die Finanzierbarkeit des deutschen Rentensystems trotz demographischer Probleme sicherstellen.
Die vorläufig letzten Reformbemühungen gipfelten in der Riester-Rente und der Rürup-Rente.
Diese beiden Systeme sollen den Bundesbürgern die Möglichkeit geben, privat für die Rente vorzusorgen, da die gesetzliche Rente immer geringer wird.
Die Risikolebensversicherung ist eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Verstreicht die vereinbarte Laufzeit, ohne dass der Todesfall eintritt, erfolgt im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung keine Geldleistung. Die eingezahlten Beiträge dienen ausschließlich der Risikoabdeckung und sind dementsprechend günstiger.
Eine Risikolebensversicherung wird meist zur Absicherung von Angehörigen oder als Garantie für einen Kredit abgeschlossen (zum Beispiel Hausbau oder -kauf).
Abhängig vom individuellen Bedarf des Versicherungsnehmers kann die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender, fallender oder steigender Versicherungssumme abgeschlossen werden.
Versicherungsbeiträge sind für normale Risiken konzipiert. Um die Beiträge im Interesse der Versicherungsnehmer so niedrig wie möglich zu halten, prüft das Versicherungsunternehmen vor jedem Vertragsabschluss, ob ein normales oder ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann ein der Gefährdung angemessenes Angebot unterbreitet werden. Würde ein Versicherungsunternehmen auf die Risikoprüfung verzichten, entstünde eine Benachteiligung der Versicherungsnehmer mit normalen Risiken, da sie die Absicherung der erhöhten Risiken mitfinanzieren müssten.
Beispiel: In der Personenversicherung gilt eine Person mit durchschnittlicher Konstitution, gutem Gesundheitszustand ohne ernstliche Vorerkrankungen sowie ohne besondere Gefährdung durch Sport, Beruf oder Lebensweise als "normales" Risiko.
Fällt ein Risiko dauerhaft und vollständig weg, erlischt die Versicherung.
Beispiel: Wird ein Grundstück veräußert, erlischt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Eine Besonderheit gilt für die Privathaftpflichtversicherung: Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Prämienfälligkeit für seine Angehörigen bestehen.
Ein Risikozuschlag wird bei erhöhten Risiken vereinbart. Der Tarifbeitrag erhöht sich dementsprechend.
Beispiel: Tarife der Lebens- oder Krankenversicherung sind für Personen mit normalen Gesundheitsverhältnissen kalkuliert. Bestehen Vorerkrankungen, durch die schon bei Vertragsabschluss eine höhere Belastung der Versichertengemeinschaft zu erwarten ist, ist eine Versicherung zumeist nur mit einem Risikozuschlag möglich.
Auch in der Sachversicherung werden erhöhte Risiken nur gegen einen Risikozuschlag versichert. So leitet sich zum Beispiel die Einteilung der Bauartklassen von der jeweiligen Feuergefahr ab. Je nach Bauartklasse ist ein Gebäude nur mit Risikozuschlag versicherbar.
Private Krankenversicherung
In den Regelleistungen ( Allgemeine Krankenhausleistungen ) ist die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson für Kinder im Krankenhaus enthalten. Die Kosten hierfür dürfen vom Krankenhaus nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Einige Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten Tarife an, die für Rooming-in auch dann leisten, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Lebens- oder Rentenversicherung
Für jede kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung besteht ein Anspruch auf Rückkauf durch den Versicherungsnehmer. Der von der Versicherung zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung zu erstattende Betrag ist der Rückkaufswert. Dieser Betrag entspricht nicht der Höhe der vom Versicherungsnehmer einbezahlten Beiträge.
Da die Versicherungsunternehmen das Risiko für den Todesfall tragen und zudem Verwaltungskosten anfallen, liegt die Summe für den Rückkaufswert anfangs immer unterhalb der Summe der eingezahlten Beträge. Daher wird im ersten Jahr einer Versicherung in der Regel noch kein Rückkaufswert erreicht.
Besteht eine Lebens- oder Rentenversicherung dagegen schon seit längerer Zeit. kann der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge deutlich übersteigen.
Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Rückkaufswertes werden von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften selbst erstellt. Über die Höhe des Rückkaufswertes werden die Versicherungsnehmer von den Unternehmen informiert.
Bei Lebensversicherungen erwirbt der Versicherungsnehmer mit seinen Beiträgen Ansprüche auf eine Versicherungsleistung, die vom Versicherungsunternehmen während der gesamten Vertragsdauer garantiert wird. Um die garantierten Leistungen zu jedem Zeitpunkt erbringen zu können, sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, Deckungsrückstellungen zu bilden.
Im Klartext bedeutet das einfach: Der Anbieter einer Lebensversicherung muss immer über genügend Mittel verfügen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen auch ausbezahlen zu können.
Kfz-Versicherung
Wird das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorübergehend abgemeldet, so berührt dies den Versicherungsvertrag grundsätzlich nicht.
Bei einer Stilllegung von mindestens zwei Wochen kann der Versicherungsnehmer jedoch die Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen. Der Versicherungsschutz läuft dann in dem in §5 (2) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) beschriebenen Umfang, längstens jedoch für ein Jahr, beitragsfrei weiter. Das nennt sich Ruheversicherung. Diese Regelung gilt auch für das Saisonkennzeichen.
Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden, es sei denn, dass die Nutzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und er sie auch nicht grob fahrlässig ermöglicht hat, ansonsten ist die Kfz-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet.
Kfz-Versicherung
Saisonkennzeichen gelten für einen bestimmten Zeitabschnitt im Jahr, zum Beispiel von April bis Oktober. Der Zulassungszeitraum wird entsprechend auf das Kennzeichen geprägt.
Im Versicherungsantrag ist der gewünschte Versicherungszeitraum anzugeben und die Versicherungsbestätigung wird entsprechend ausgefertigt. Bei einer Zulassung von mindestens sechs Monaten wird für die Beitragsfestsetzung der bisher erreichte Schadenfreiheitsrabatt zugrunde gelegt. Er steigt bei unfallfreiem Fahren ab dem folgenden Jahr in die nächstbessere Stufe. Bei einem Saisonkennzeichen besteht während der Stilllegungszeit Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.
Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr darf nur innerhalb des auf den Kennzeichen angegebenen Zeitraumes erfolgen. Außerhalb dieses Zeitraumes hat die Kfz-Versicherung keine Gültigkeit und der Fahrer macht sich strafbar.
Rente
Der Schlussgewinnanteil ist der Überschussanteil, der bei der Lebens- oder Rentenversicherung im Erlebensfall zum Ablauf der Vertragslaufzeit fällig wird. Dieser Schlussgewinnanteil wird ebenfalls fällig bei Eintritt des Versicherungsfalles und beim Rückkauf im Rahmen der flexiblen Altersgrenze, dann jedoch in entsprechend verringerter Höhe.
Der Schlussgewinnanteil wird auch als Schlussanteil, Schlussdividende oder Schlussgewinn bezeichnet. In der Rentenversicherung erhöht der Schlussgewinnanteil das vorhandene Kapital und damit die Rente.
Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Versicherung...
Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, einen begrenzten Anteil eines Schadens selbst zu tragen, indem er Rechnungen bis zu einer vereinbarten Summe übernimmt. Im Gegenzug wird ein deutlich verminderter Beitrag fällig. Unterschiedliche Selbstbeteiligungen bieten dem Versicherten so die Möglichkeit, Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen. Eine Selbstbeteiligung ist besonders bei Krankenversicherung, Fahrzeug-, und Haftpflichtversicherungen üblich.
In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte durch Wahl eines Tarifs mit Selbstbeteiligung seine Versicherungsprämie reduzieren.
Bei der Fahrzeugversicherung besteht die Möglichkeit, kleine Schäden selbst zu regulieren oder einen Eigenanteil zu zahlen. Dafür reduziert sich die Versicherungsprämie entsprechend.
Hausratversicherung
Der Begriff des Sengschadens kommt in der Feuer-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung vor. Ein Sengschaden ist ein örtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkung. In der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung ist er nur versichert, wenn er Folgeschaden eines Brandes ist. Bei der Feuerversicherung fällt der Sengschaden nicht unter den Brandbegriff.
Spezielle Bedingungswerke schließen Sengschäden aber ausdrücklich ein, bitte achten Sie darauf, dass dies z.B. bei Ihrer Hausratversicherung der Fall ist.
Kfz-Versicherung
Die Vollkaskoversicherung kann als Versicherung für fremde Rechnung genommen sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn zur Sicherung einer Kauffinanzierung das Eigentum auf den Kreditgeber übertragen wurde und der Versicherungsnehmer die Versicherung für Rechnung des Eigentümers abschließt. Dann kann der Kreditgeber bis zum Fortfall des Sicherungsrechts über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag verfügen und insbesondere die Entschädigung annehmen, was ihm in einem von der Kfz-Versicherung ausgefertigten Sicherungsschein bestätigt wird.
Riester-Rente, Rürup-Rente, Krankenversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst neben der Rentenversicherung die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.
Es gibt einige Strukturelemente, die die gesetzliche Sozialversicherung von der privaten Individualversicherung unterscheiden:
Die Leistungen werden per Gesetz festgelegt.
Die Angehörigen der Sozialversicherungen sind größtenteils pflichtversichert.
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden nach Einkommenshöhe, nicht nach dem individuell versicherten Risiko ermittelt.
Die Leistungen werden nach Einkommenshöhe und dem Solidarprinzip verteilt: So zahlt zum Beispiel der Familienvater mit Frau und vier Kindern den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung wie der Single mit gleichem Einkommen.
Durch demographische Verschiebungen und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gerät die umlagefinanzierte Sozialversicherung finanziell immer mehr in Bedrängnis. In Zukunft wird sie wohl nur noch eine Grundversorgung bieten können. Noch ist jedoch die gesetzliche Rente die einzige Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung für weite Bevölkerungskreise. Für zukünftige Rentnerinnen und Rentner entstehen daher immer größere Versorgungslücken. Mit einer privaten Lebensversicherung oder der geförderten Riester-Rente kann man schon heute für einen angemessenen Lebensstandard im Alter vorsorgen.
Private Krankenversicherung
Versicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens zehn Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Die Leistungen sind bei allen privaten Krankenversicherungsunternehmen gleich und entsprechen im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es besteht jedoch freie Arztwahl. Die Ärzte und Zahnärzte rechnen nach den Privatgebührenordnungen ab (Erstattung bis maximal zur Regelspanne). Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Neu: Ab dem 01.07.2007 müssen viele Personen, die keine Krankenversicherung haben, in den Standardtarif der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.
Hausratversicherung
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht (62 bis 74 km/h).
Bei der Kraftfahrtversicherung kann Sturm im Rahmen einer Kfz-Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Schäden, die dadurch entstehen, dass durch Sturm Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind eingeschlossen. Führt das Verhalten des Fahrers anlässlich des Sturmes zu einem Schaden, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Sturmschäden können auch in der Gebäude- sowie in der Hausratversicherung abgesichert werden.
Kfz-Versicheurng
Die Teilkaskoversicherung wird auch als Fahrzeugteilversicherung bezeichnet (vgl. § 12 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)). Sie dient dem Schutz des Fahrzeugwertes. Ihr Abschluss ist freiwillig. Die Fahrzeugteilversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges. Hierbei sind auch die am Fahrzeug befestigten Teile versichert.
Die Teilkaskoversicherung schließt meist folgende Schadenursachen mit ein (von Anbieter zu Anbieter leicht unterschiedlich)
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Durch Marderbiss verursachte Schäden an Verkabelung und Schläuchen
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die erweiterte Deckung zur Teilkasko ist die Voll(kasko-)versicherung.
Mehr: Kfz-Versicherung
Krankenversicherung
Eine Behandlung, die teilstationär erfolgt, wird entweder nur nachts oder nur tagsüber durchgeführt bzw. erstreckt sich nur über wenige Stunden. Dadurch nimmt der Patient nicht die vollen Pflegeleistungen des Krankenhauses in Anspruch.
Bitte klären Sie vor einer solchen Behandlung die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.
Kfz-Versicherung
Fahrzeuge desselben Herstellers und mit gleichem Aufbau bilden sowohl in der Kraftfahrt-Haftpflicht- als auch in der Fahrzeugversicherung einen Fahrzeugtyp. Maßgeblich für die Zuordnung sind in erster Linie die Eintragungen im Kfz-Schein, hilfsweise im Kfz-Brief. Die Fahrzeugtypen werden getrennt für die Kraftfahrt-Haftpflicht, die Fahrzeugvoll- und die Fahrzeugteilversicherung zu Typklassen zusammengefasst, denen dann Beiträge zugeordnet werden. Das Tarifwerk für die Fahrzeugversicherung unterscheidet 25 Typklassen in der Vollkasko und 24 Typklassen in der Teilkasko, während die Kfz-Haftpflichtversicherung nur 16 Typklassen (Typkl. 10 bis 25) kennt. Die für ein Fahrzeug geltende Typklasse für die Kraftfahrt-Haftpflicht, die Fahrzeugvoll- und die Fahrzeugteilversicherung ergibt sich aus dem Typklassenverzeichnis, das von einem unabhängigen Treuhänder geführt wird. Bei Änderungen des Schadenverlaufs kann die Typklasse eines bestimmten Fahrzeugtyps vom Treuhänder innerhalb eines Jahres zum nächsten 01.01. geändert werden. Die Typklassen gelten für alle in Deutschland zugelassenen Versicherer verbindlich für die Kfz-Versicherung.
Kfz-Versicherung
Aus dem Typklassenverzeichnis wird die jeweilige Typklasse für die Kraftfahrt-Haftpflicht, die Fahrzeugvoll- und die Fahrzeugteilversicherung entnommen, um danach den entsprechenden Beitrag zu ermitteln.
Um die Typklasse zu finden, werden folgende Angaben benötigt:
Hersteller + Herstellernummer (zum Beispiel BMW 0005, vierstellig unter "zu 1." im Kfz-Schein)
Stärke in KW oder PS
Typschlüsselnummer (dreistellig unter "zu 3."im Kfz-Schein)
Wenn Ihnen diese Angaben und Ihr aktueller Schadenfreiheitsrabatt vorliegen, können Sie die Prämie für Ihre Kfz-Versicherung ermitteln lassen.
Lebensversicherung
Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Die wichtigsten Überschussverteilungssysteme in der Lebensversicherung sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt.
Unfallversicherung
Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung wird als "ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis)" definiert. Oftmals werden aber über diese Definition hinausgehende Risiken mitversichert.
Dies können zum Beispiel Insektenstiche oder Vergiftungen sein, aber auch Schäden durch übergroße Kraftanstrengung (Leistenbruch).
Da die Bedingungswerke der einzelnen Anbieter stark voneinander abweichen, sollten Sie vor Abschluss einer Unfallversicherung die Angebote gründlich prüfen.
Betriebliche Altersversorgung
Die Unverfallbarkeit regelt, ab welchem Zeitpunkt einer Betriebszugehörigkeit zugesagte Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung einem Arbeitnehmer auch tatsächlich zustehen, das heißt, unverfallbar sind.
Insbesondere bei frühzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Firma regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), ob der ausgeschiedene Mitarbeiter Ansprüche erworben hat und in welcher Höhe diese bestehen.
Für alle Versorgungszusagen, die ab dem 1.1.2001 erteilt wurden, behält ein Arbeitnehmer auf Grund der Änderungen des BetrAVG seinen Versorgungsanspruch, wenn er zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens 30 Jahre alt ist und die Zusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Versorgungszusagen, die aus Entgeltumwandlung finanziert werden, sind von Beginn an unverfallbar (sofortige Unverfallbarkeit).
Kfz-Versicherung
Für den Fall der Veräußerung/des Verkaufs gelten in der Kfz-Versicherung besondere Regeln. Bei Veräußerung des versicherten Fahrzeuges tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers ein. Dies gilt nicht für die Kraftfahrt-(Insassen)Unfall-Versicherung. Die Veräußerung wird mit der Einigung und Übergabe des Fahrzeuges vollzogen. Der Zeitpunkt der Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle ist für den Verkauf nicht relevant.
Die Sicherungsübereignung, bei der bekanntlich nur das Eigentum zur Sicherheit für einen Kredit übertragen wird, stellt keine Veräußerung im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar. Der Versicherer und der Erwerber (Käufer) haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung von der Veräußerung bzw. vom Bestehen der Versicherung ausgeübt werden muss. Der Versicherer kann nur mit Frist von einem Monat kündigen, während der Erwerber mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres bzw. zum Ende einer vereinbarten kürzeren Vertragsdauer kündigen kann. Schließt der Erwerber des Kfz eine neue Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (einschließlich vorläufiger Deckung) bei einem anderen Versicherer ab, ohne die auf ihn übergegangene Versicherung des Vorbesitzers zu kündigen, gilt das alte Versicherungsverhältnis mit Beginn der neuen Kfz-Versicherung als gekündigt.
Velust bedeutet jede Art des Abhandenkommens, nicht jedoch das reine Verlieren im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches (zum Beispiel Verlieren des Dachgepäckträgers). Verlust ist versichert in der Fahrzeugversicherung.
Kfz-Versicherung
Bei einem Versichererwechsel werden Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrages sowie die Anzahl der Schäden berücksichtigt. Der bisherige Versicherer hat eine sogenannte Versichererwechselbescheinigung auszustellen. Inhalt der Bescheinigung sind Fahrzeugart und Verwendungszweck, Beginn und Ende des Vertrages, Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und Rabattgrundjahr sowie die Anzahl der Schäden, die noch keinen Einfluss auf den Rabatt hatten.
Ein Versichererwechsel ist möglich
- bei Fahrzeugwechsel
- bei Beendigung des Versicherungsvertrages durch eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung
- bei Versicherungsnehmerwechsel mit gleichzeitiger Ummeldung auf einen neuen Halter (zum Beispiel innerhalb der Familie)
Ein Umzug des Versicherungsnehmers ist kein Grund für einen Versichererwechsel in der Kfz-Versicherung.
Die Versicherungsaufsicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und von den Länderaufsichtsbehörden ausgeübt. Die geltende Rechtsgrundlage der Versicherungsaufsicht ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Die Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist es, die Interessen der Versicherten sowie die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde prüft die Vorraussetzungen für die Aufnahme eines Geschäftsbetriebes, prüft die laufende allgemeine Geschäftstätigkeit, prüft die finanzielle Geschäftstätigkeit, nimmt ordentliche und außerordentliche Prüfungen vor, bearbeitet die Beschwerden der Kunden und Vertragspartner, prüft im Nachhinein die Versicherungsbedingungen und achtet darauf, dass alle die Versicherer betreffenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages stellt. Vielfach ist der Versicherungsnehmer identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Beispiel: Finanziert ein Vater die Versicherung seines Sohnes, so ist der Vater der Beitragszahler, der Sohn der Versicherungsnehmer. Der Vater kann die Beitragszahlung jederzeit einstellen. Das Versicherungsunternehmen kann die fälligen Beiträge ausschließlich beim Sohn einklagen.
Als Vertragspartner besitzt der Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine Einschränkung dieser Rechte kann durch Abtretung, Verpfändung sowie durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen.
Bei einer privaten Lebensversicherung ist eine natürliche Person Versicherungsnehmer, bei der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsschein, auch Police genannt, ist eine Urkunde, die das Versicherungsunternehmen ausstellt und dem Versicherungsnehmer aushändigt. Der Versicherungsschein beinhaltet alle erforderlichen Angaben zum Vertragsverhältnis. Die Ausfertigung und Aushändigung eines Versicherungsscheins ist gesetzlich geregelt.
Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde. Er enthält den gesamten Vertragsinhalt, es kann jedoch auch auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verwiesen werden. Er begründet die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit des dokumentierten Vertragsinhalts.
Der Versicherungsschein ist ein Schuldschein. In der Lebensversicherung ist er ein qualifizierter Schuldschein, der Versicherer muss die Rückgabe verlangen.
Eine Police, die auf den Inhaber ausgestellt ist, ist nach § 4 Versicherungsvertragsgesetz ein Legitimationspapier nach § 808 Bundesgesetzbuch. Der Versicherer kann an den Inhaber mit befreiender Wirkung leisten.
In seltenen Fällen, zum Beispiel in der Transportversicherung, ist die Police ein echtes Wertpapier, bei dem zur Ausübung des Rechts aus dem Vertrag der Besitz der Urkunde erforderlich ist.
Rentenversicherung
Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Altersversorgung. Bei steigendem Gehalt wächst die Versorgungslücke überproportional an. Sie sollte nach allgemein anerkannter Empfehlung durch eine betriebliche Altersversorgung und durch eine private Vorsorge (z.B. Rentenversicherung)geschlossen werden, um im Alter den erarbeiteten Lebensstandard erhalten zu können.
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) erstreckt sich auf ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen. Diese umfassen die sogenannten "gezielten Vorsorgeuntersuchungen" zur Krebsvorsorge für Frauen ab dem 20. und für Männer ab dem 45. Lebensjahr, ebenso ab dem 35. Lebensjahr in zweijährigem Abstand Herz-Kreislauf-, Diabetes- und Nierenuntersuchungen sowie die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Darüber hinausviele Unternehmen der privaten Krankenversicherung Tarife an, die auch die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen vorsehen, die über den Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen (generelle Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Krankheiten ohne Altersbeschränkung).
Haftpflichtversicherung
Vorsätzlich handelt,
- wer bewusst und gewollt schädigt (bewusster Vorsatz)
- wer bei seinem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen zumindest irgendeinen Schaden voraussieht und diesen billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz)
Beispiel: Ein Dachdecker wirft einen unbrauchbaren Dachziegel auf die Straße, - weil er aus Eifersucht den Nebenbuhler treffen will: bewusster Vorsatz (er will schädigen)
- obwohl er einen Passanten sieht. Er hat zwar nicht die Absicht, ihn zu treffen, nimmt aber die Möglichkeit einer Verletzung in Kauf: bedingter Vorsatz ("na, wenn schon")
Der Begriff "Vorsatz" stammt aus § 823 BGB, wo die Verschuldenshaftung geregelt ist:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". In der Haftpflichtversicherung (sowie in allen anderen Versicherungssparten) sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert.
Pivate Krankenversicherung
Eine Vollversicherung ist eine private Krankenversicherung, die die Kosten der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlung erstattet. Im Gegensatz zur Ergänzungs - oder Zusatzversicherung werden dabei nicht nur die Differenzkosten zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert (substitutive Krankenversicherung = die gesetzliche Krankenversicherung ersetzende Versicherung).
Die Vollkaskoversicherung entspricht der " Fahrzeugversicherung ".
Der Versicherungsschutz der Vollkasko(auch Voll-)versicherung deckt folgende Schadenursachen ab:
- Schäden durch Unfall
- Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
Innerhalb der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung grundsätzlich eingeschlossen.
Private Zusatzversicherung
Wahlleistungen umfassen die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten. Die Kosten hierfür werden dem Patienten getrennt in Rechnung gestellt. Sie können auch über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden.
Private Krankenversicherung
Unter Wartezeiten versteht man den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Für Versicherungsfälle, die während der Wartezeiten auftreten, wird nicht geleistet. Jedoch können die allgemeinen und die besonderen Wartezeiten erlassen werden, sofern der Tarif es vorsieht oder der Antragsteller bei seiner privaten Krankenversicherung fristgerecht auf seine Kosten ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorlegt.
Kfz-Versicherung
Zerstörung liegt vor, wenn die Beschädigung einen Grad erreicht hat, der eine Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeuges ausschließt. Zerstörung ist in der Fahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung) versichert.
Eine Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung, die zusätzlich zu einer Grundversicherung abgeschlossen werden kann und darüber hinausgehenden Versicherungsschutz bietet. Hierzu zählen insbesondere die Zusatzversicherungen zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes für Pflichtversicherte (siehe auch Pflichtversicherung), freiwillig Versicherte und familienversicherte Angehörige der gesetzlichen Krankenkassen.
Angeboten werden zum Beispiel:
- ambulante Zusatzversicherungen für zusätzliche Krankheitskosten bei ambulanter chefärztlicher Behandlung, für Brillen und Kontaktlinsen, gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für die Behandlung durch Heilpraktiker u.a.
- Krankentagegeld zur Schließung der Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit für Arbeitnehmer und Selbstständige
- Krankenhaustagegeldversicherung zum Ausgleich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung bei einem Krankenhausaufenthalt
- Pflegeversicherung als Kosten- oder Tagegeldversicherung
- Zusatzversicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Krankenhauszusatzversicherung für eine komfortablere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und chefärztliche Behandlung (Wahlleistungen) während eines Krankenhausaufenthaltes.


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