Der Regress gegen den Bauunternehmer in der Gewährleistungszeit

07.07.2021

Im Rahmen des PANTAENIUS EXPERTENFORUMS BAU informiert der folgende Beitrag über den Regress des Gebäudeversicherers gegen den Bauunternehmer bei Leitungswasser- und Feuerschäden während der Gewährleistungszeit.

Wussten Sie, dass Sie als Bauunternehmer mit einem Regressanspruch des Sachversicherers bei Mängeln an den von Ihnen erstellten Gebäuden innerhalb der Gewährleistungszeit konfrontiert werden können? Hiergegen können Sie Ihre Bilanz schützen.

 

Zuerst erschienen in der Bauaktuell, Ausgabe Q1/2021

Regress des Sachversicherers

Im Falle eines Sachschadens an den vom Bauunternehmer hergestellten Bauwerken durch Feuer oder Leitungswasser innerhalb der Gewährleistungszeit, ist er durch seine Haftpflichtversicherung bei einem Regress durch den Sachversicherer des Gebäudeeigentümers grundsätzlich nicht versichert. Dieser Regress wird durch den Gebäudeversicherer immer dann geführt, wenn die Ursache in einer bei der Abnahme nicht festgestellten fehlerhaften Leistung des Generalunternehmers begründet ist.


Schadenpotential Sanitär- und Elektroinstallationen

Auf der Baustelle arbeiten alle Unternehmen gewerkeübergreifend. Dies bedarf einer erhöhten Schnittstellenkoordination und Qualitätskontrolle. Das Risiko für Schäden an anderen Gewerken ist hoch. Dies gilt insbesondere für Leitungswasserschäden durch Sanitärinstallationen sowie für Explosions- oder Feuerschäden durch fehlerhafte Elektroinstallationen.


Schäden im Gewährleistungszeitraum

Treten solche Schadenereignisse innerhalb des Gewährleistungszeitraums auf, leistet der Sachversicherer des Bauherrn/Eigentümers Entschädigung und regressiert die
Kosten im Nachgang beim verantwortlichen Generalunternehmer.


Kein Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung

In den meisten Fällen bietet die betriebliche Haftpflichtversicherung eines Bauunternehmers für diesen Regress keinen Versicherungsschutz. In der Haftpflichtversicherung greift in diesen Fällen der Erfüllungstatbestandsausschluss. Dies bedeutet, dass ein Mangel an dem gelieferten Werk nicht vom Umfang der Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers gedeckt ist. Dies betrifft auch den sich daraus ergebenden Folgeschaden. Oft werden durch kleine Mängel an Pressverbindungen, Rohrleitungsfittings oder Elektroinstallationen Totalschäden an Gebäuden verursacht. Bei diesen Schäden ist in den letzten Jahren eine Zunahme sowie eine Kostenexplosion zu verzeichnen.


Zunahme von Regressverfahren

Vor diesem Hintergrund führen die Gebäudeversicherer verstärkt Regressprozesse gegen den verantwortlichen Generalunternehmer. Im Rahmen dieser Prozesse gelingt
es dem Generalunternehmer oftmals nicht, sich im Innenverhältnis zum Nachunternehmer schadlos zu halten. Gründe hierfür sind unter anderem mangelnder Versicherungsschutz beim Nachunternehmer, Betriebsaufgabe oder Ausfall durch Insolvenz.


Praxishinweis – Lösung über die „Regressschadenversicherung“

Dieser bilanzgefährdenden Situation kann der Bauunternehmer mit Hilfe der „Regressschadenversicherung“ entgehen. Der Versicherungsschutz bildet sich wie folgt ab: Bei Sachschäden Dritter durch Explosion, Feuer oder Leitungswasser an vom Generalunternehmer hergestellten Bauwerken oder Bauwerksteilen, die nach der Abnahme
innerhalb eines Gewährleistungszeitraumes von maximal 5 Jahren eintreten, besteht nach der Regressschadenklausel Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Ursache in einer bei der Abnahme nicht festgestellten mangelhaften Leistung des Generalunternehmers, eines von ihm beauftragen Subunternehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen begründet ist. Der Versicherer leistet in diesem Fall Entschädigung, wenn und soweit von einem Sachversicherer wegen dieser Sachschäden und daraus entstandener weiterer Schäden ein Regressanspruch gegenüber dem Generalunternehmer geltend gemacht wird. Der Versicherungsschutz wird in der Regel
in Höhe von 10 Mio. Euro abgebildet.
 

Pantaenius ist ein familiengeführter, unabhängiger Versicherungsmakler und entwickelt für die Bauwirtschaft maßgeschneiderte Versicherungskonzepte. An unseren norddeutschen Standorten Hamburg und Kiel beraten wir Bauunternehmen zu gewerblichen Haftungsrisiken. Vertrauen auch Sie auf unsere kompetente und unabhängige Beratung!


PANTAENIUS Versicherungsmakler GmbH
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www.pantaenius.eu/bauwirtschaft

 

Gastbeitrag
Autor: RA Marcel Brockmann, PANTAENIUS

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