Auf ein Glas mit... Carsten Küttner

16.12.2025

In dieser Ausgabe von „Auf ein Glas mit…“ begrüßen wir herzlich Carsten Küttner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner bei W·I·R Breiholdt Nierhaus Schmidt.

Carsten Küttner ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Neben seiner anwaltlichen Praxis engagiert er sich wissenschaftlich und ehrenamtlich. Regelmäßig veröffentlicht er Urteilsbesprechungen in der Immobilienzeitung und ist als Referent auf Fach- und Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte, Verwalter und Eigentümer gefragt. Zudem gehört er dem Prüfungsausschuss der Handelskammer Hamburg für die Zertifizierung von Verwaltern nach § 26a WEG an. Vielen ist er zudem als Referent bei den Pantaenius-Immobilientagungen bekannt.

Pantaenius: Lieber Carsten, wenn wir uns heute auf ein Glas mit Dir treffen, geht es weniger um Getränke, sondern vielmehr um „Snacks“. Euer digitales Format „WEG-Mittagss(ch)nack“ ist auch 2026 wieder geplant. Was dürfen wir uns darunter vorstellen?

Carsten Küttner: Ganz genau – wir servieren keine Getränke, sondern juristische Häppchen. Der „WEG-Mittagss(ch)nack“ ist unser kompaktes Online-Format für Immobilienverwalter. Gemeinsam mit meinem Kollegen Dr. Jan-Hendrik Schmidt und Richter Barry Sankol bringen wir einmal im Monat aktuelle Themen aus dem Wohnungseigentumsrecht direkt in die Mittagspause. Kurz, prägnant und praxisnah – damit man danach gestärkt und mit frischem Fachwissen in den Nachmittag startet.

Pantaenius: Warum ist dieses Format so beliebt?

Carsten Küttner: Weil die Anforderungen an Verwalter ständig steigen. Neue Urteile, gesetzliche Vorgaben, komplexere Eigentümergemeinschaften, Digitalisierung – all das verlangt schnelle Orientierung. Mit dem Mittagss(ch)nack liefern wir geballtes Wissen in nur 30 Minuten. Verwalter erfahren, wie sie aktuelle Entscheidungen richtig einordnen und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. Eine Kostprobe konnten wir ja schon bei der letzten Pantaenius-Immobilientagung live geben.

Pantaenius: Welche Themen stehen dabei besonders im Fokus?

Carsten Küttner: Wir greifen Fragen auf, die in der Praxis wirklich relevant sind – von der Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen bis hin zur Digitalisierung der Verwaltung. Außerdem stellen wir regelmäßig aktuelle Urteile vor und zeigen, was sie für die tägliche Arbeit bedeuten.

Pantaenius: In unserem aktuellen Beitrag im Newsletter hat Dr. Jan-Hendrik Schmidt das BGH-Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) zur Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers bei Glatteisunfällen analysiert. Besonders spannend war seine Argumentation zur Einordnung des Winterdienstunternehmens als Erfüllungsgehilfe des Vermieters nach § 278 BGB. Wäre das auch ein Beispiel für den Mittagss(ch)nack?

Carsten Küttner: Absolut. Genau solche Entscheidungen nehmen wir regelmäßig auf. Der BGH hat klargestellt, dass der vermietende Eigentümer auch dann haftet, wenn „seine“ Gemeinschaft ein Winterdienstunternehmen beauftragt – weil er sich dieser Leistung zur Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten bedient. Aber auch die Gemeinschaft, diese vertreten durch den Verwalter, muss die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes nicht nur organisieren, sondern auch kontrollieren. Ein spannendes Dreiecksverhältnis und ein typisches Thema für den Mittagss(ch)nack – praxisnah und hochaktuell.

Pantaenius: Nach so viel spannenden Infos zum Mittagss(ch)nack möchten wir zum Abschluss natürlich noch wissen, was eigentlich Dein Lieblingsgetränk ist oder bei welchem Getränk Du die Adventszeit genießt?

Carsten Küttner: Vorab: Beim Mittagss(ch)nack sind wir nüchtern, auch wenn es nicht immer so zu sein scheint.  In der Adventszeit gern Glühwein, bei den jetzigen Temperaturen aber ohne „Glüh“. 

Pantaenius: Herzlichen Dank für das Gespräch, lieber Carsten. Wir freuen uns auf die nächsten Treffen bei Fachtagungen, auf Deine Vorträge bei unseren Veranstaltungen und wünschen Dir und Deiner Familie ein schönes Weihnachtsfest!

 

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