Neue Asbest-Gefahrstoffverordnung: Was Sie jetzt wissen sollten!

13.06.2025

Mit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Asbest in Gebäuden deutlich. Für Immobilienverwaltungen, Eigentümer und Versicherungen bedeutet dies vor allem erhöhte Verantwortung und zusätzliche Kosten bei Sanierungs- und Trocknungsarbeiten. 

Verstärkte Regelungen für den Umgang mit Asbest

Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 grundsätzlich verboten ist, galten bisher vor allem Regelungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die neue Verordnung schließt jedoch eine wichtige Lücke: Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern werden nun explizit geregelt, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Bewohnern zu gewährleisten.

 

Wichtige Änderungen im Überblick

Eine zentrale Neuerung betrifft die Meldepflicht und die Kosten bei Wasserschäden: Bei Schäden in Estrich-Dämmschichten, die eine fachgerechte Trocknung erfordern, müssen künftig Laborproben genommen und analysiert werden. Diese zusätzlichen Maßnahmen führen zu höheren Kosten, da die Beprobung und Analyse in die Trocknungsprozesse integriert werden müssen. Zudem sind Auftraggeber verpflichtet, alle relevanten Informationen zum Baujahr, Beginn der Bauarbeiten und möglichen Schadstoffbelastungen bereitzustellen. Ist die Sachlage unklar, ist eine Erkundung beziehungsweise Beprobung unumgänglich.

Ein weiteres Verbot betrifft die Überdeckung von asbesthaltigen Bodenbelägen, Putzen oder Klebern. Bei Feststellung eines Risikos – bewertet anhand eines Ampelsystems (grün, gelb, rot) – ist eine vollständige Sanierung erforderlich.

 

Wie die Trocknungstechnik Friedrich GmbH reagiert

Das Unternehmen hat seine Prozesse bereits an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Durch die Zusammenarbeit mit akkreditierten Labors können Proben bei Gebäuden vor 1993 schnell und zuverlässig analysiert werden. Das Team ist speziell geschult und verfügt über die entsprechenden Zertifikate für Asbestarbeiten nach TRGS 519. Transparente Kommunikation mit Immobilienverwaltungen und Eigentümern soll zudem die Kosten minimieren und höchste Sicherheitsstandards gewährleisten.

 

Fazit: Herausforderungen meistern mit Fachkompetenz

Die neue Gefahrstoffverordnung bringt bedeutende Änderungen im Umgang mit Asbest mit sich. Für Immobilienverwaltungen, Eigentümer und Versicherungen bedeutet dies erhöhte Anforderungen. Die Trocknungstechnik Friedrich GmbH steht als erfahrener Partner bereit, um diese Herausforderungen sicher und effizient zu bewältigen. 

 

Trocknungstechnik Friedrich

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