Undichte Fugen? Pantaenius-Kunden genießen weiterhin Versicherungsschutz
04.03.2022
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Oktober 2021 entschieden, dass der Wohngebäudeversicherer nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen hat. Der vom BGH entschiedene Fall betraf ein Gebäude, das nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt war. Gleichwohl ist die Kernaussage des Urteils auf das Wohnungseigentumsrecht übertragbar.



