Pantaenius Versicherungsmakler GmbH – Wer sind wir? Wie arbeiten wir?

Vermittlerangaben

Die Pantaenius Versicherungsmakler GmbH ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-855F-DRNL7-27. Zuständige Erlaubnisbehörde ist die

Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20547 Hamburg

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., 11052 Berlin
Telefon (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)    

 

Informationen zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.  

Versicherungsombudsmann e.V.           Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 08 06 32                               Postfach 06 02 22 10006 Berlin                                      
10052 Berlin    

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen. info@pantaenius.com

 

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle. Sie erreichen uns unter:

Tel:      +49 40 37 09 1 0
Fax:     +49 40 37 09 1 10
E-Mail: beschwerdemanager@pantaenius.com

oder nutzen Sie unser Online-Beschwerdeformular.

 

 

Berufsrechtliche Regelungen (abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de):

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG - Vers.VermV

Informationspflichten gemäß Transparenz-Verordnung (TVO):

Nachfolgend informieren wir Sie über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß der Transparenzverordnung.

 

Informationspflichten gem. Artikel 3 der Transparenz-Verordnung

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Informationspflichten gem. Artikel 4 Abs. 5 Transparenz-Verordnung

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

 

Informationspflichten gem. Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung

Im Rahmen der Vergütung des Versicherungsmaklers erfolgt grundsätzlich eine identische Vergütung für Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken.

Zum Teil fördern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Versicherungsmaklers. Wo dies erfolgt, wird die höhere Vergütung vom Versicherungsmakler angenommen.

 

Informationspflichten gem. Artikel 6 Abs. 2 Transparenz-Verordnung

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.

Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

 

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

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