Eine Cyber-Risk-Versicherung deckt verschiedene Arten von Schäden ab, die durch Cyberangriffe entstehen können:
Eigenschäden
› z. B. Schäden an Hard- und Software infolge eines Hackerangriffs
› Kosten für die Wiederherstellung der Daten › Kosten der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der IT
› Betriebsunterbrechungsschaden der IT vor Ort oder Cloud
› Abwehrkosten bei behördlichen Verfahren wegen Datenrechtsverletzungen
› Kosten für IT-Forensiker, z. B. bei Erpressung
Drittschäden
› Vermögensschäden Dritter wegen Datenrechtsverletzung
› Vermögensschäden Dritter aufgrund Weiterleitung von Viren und Trojanern
Schadenermittlungskosten/Krisenkommunikation
› Kosten für IT-Spezialisten zur Schadenermittlung
› Kosten für Krisenkommunikation mit Geschädigten (Eigentümer, Mieter, Dienstleister und sonstige Vertragspartner)
› Kosten für anwaltliche Vertretung
Für eine optimale Absicherung sollte die Höhe der Versicherungssumme bedarfsgerecht mit einem Versicherungsexperten für Immobilienverwaltungen kalkuliert werden.