Wissenswertes zur Wohngebäudeversicherung

17.12.2025

Preissteigerungen begleiten uns alle im Alltag und bleiben häufig alternativlos. Diese Entwicklung macht sich auch weiterhin in der Wohngebäudeversicherung bemerkbar. Zum 01.01.2026 sind die Prämien für die Wohngebäudeversicherung erneut angestiegen. 

 

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die Hintergründe nachzuvollziehen, um die nächsten Schritte abwägen zu können.

 

 

Wie kommt die Prämienerhöhung zustande?

1. Der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung steigt zum 01.01.2026 um 4,22 %. Im Vorjahr lag die Steigerung bei 2,47 %. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts. Wohngebäudeversicherer, die die gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzupassen.


2. Die Versicherer verzeichneten erhöhte Schadenaufwendungen insbesondere aufgrund gestiegener Kosten für die Schadenregulierung sowie der Häufigkeit der Schadenereignisse.

Wie können Sie als Verwalter/Eigentümer reagieren?

Versicherungskunden haben bei einer Beitragsanpassung aufgrund der Erhöhung des Anpassungsfaktors kein außerordentliches Kündigungsrecht! Denn mit der Anpassung des Beitrages ist eine Anpassung der Leistung im Schadenfall verbunden. Allerdings kann der Kunde der Beitragsanpassung widersprechen. Nachteil: Der Versicherungsschutz zum gleitenden Neuwert würde entfallen und es besteht die Gefahr einer Unterversicherung.

Bei einer weiteren Beitragsanpassung des Versicherers (über den Anpassungsfaktor hinaus), z.B. aufgrund erhöhter Schadenaufwendungen, hat der Versicherungskunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Unsere Empfehlung

Aus der Veränderung des Anpassungsfaktors und zusätzlicher Beitragsanpassungen resultierende Beitragserhöhungen von unter 15% entsprechen der allgemeinen Marktentwicklung und können akzeptiert werden. Bei Beitragserhöhungen deutlich über 15% empfehlen wir eine Überprüfung des Vertrages durch den zuständigen Versicherungsmakler. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die in der Gebäudeversicherung hinterlegten Risikodaten auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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