Wissenswertes zur Wohngebäudeversicherung

29.11.2023

Preissteigerungen begleiten uns alle im Alltag und bleiben häufig alternativlos. Diese Entwicklung macht sich auch weiterhin in der Wohngebäudeversicherung bemerkbar. Steigende Schadenaufwendungen führen zum 01.01.2024 zu Beitragserhöhungen von etwa 20 Prozent.

In unserer Zuständigkeit als Versicherungsmakler beobachten wir die Entwicklung der Beiträge für unsere Kunden genau. Wir möchten Ihnen als Hilfestellung einige Informationen zur Verfügung stellen, um bestmöglich auf die Rückfragen und Anmerkungen von Eigentümern reagieren zu können.

 

 

Warum steigen die Beiträge?

Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel zum gleitenden Neuwert abgeschlossen. Dadurch wird sichergesellt, dass die Reparatur oder Wiederherstellung eines Gebäudes zu den Kosten des jeweiligen Schadenjahres erfolgen kann.
In der gleitenden Neuwertversicherung erfolgt jährlich eine Beitragsanpassung anhand des Anpassungsfaktors. Dieser wird durch das statistische Bundesamt ermittelt und berücksichtigt den Baupreisindex für Wohngebäude sowie den Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Zusätzlich zum Anpassungsfaktor nutzen die Versicherer in der Regel eine Erhöhung im Rahmen der Beitragsanpassungsklausel.

Der Anpassungsfaktor

Nach einer durchschnittlichen Erhöhung des Anpassungsfaktors um 3 Prozent in den Jahren 2012 bis 2022 erreichte dieser im Jahr 2023 mit einer Steigerung von 14,74 Prozent ein Rekordhoch.
Zum 01.01.2024 erhöht sich der Anpassungsfaktor um 7,52 Prozent. Grund für die Erhöhung sind vor allem die dauerhaft ansteigenden Baupreise und Kosten für Handwerker sowie die Berücksichtigung der Inflation.

Die Beitragsanpassungsklausel

Bei der Betrachtung der Schadenaufwendungen im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen stellen die Versicherungsgesellschaften vermehrt fest, dass die Erhöhung gemäß Anpassungsfaktor nicht ausreicht, um den Schadenbedarf zu decken.
Um Wohngebäudeversicherungen auch in Zukunft anbieten zu können, werden zusätzliche Beitragsanpassungen gefordert.
Insbesondere die zunehmenden Unwetterereignisse, welche sich in den vergangenen Jahren über ganz Deutschland erstreckten, führen zu einem erhöhten Risiko von Kumul- und Großschadenereignissen mit einem enormen Schadenpotenzial.

Wie kann man auf diese Beitragssteigerungen reagieren?

Aufgrund der Erhöhung durch den neuen Anpassungsfaktor besteht für Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein Widerspruch hingegen ist möglich, jedoch ausdrücklich nicht zu empfehlen. Das Gebäude wäre dann nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert, was der Anforderung im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 19 Abs. 2 S. 3 WEG entgegensteht.
Es besteht jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund der Erhöhung gemäß Beitragsanpassungsklausel. Mögliche Alternativangebote sollten genau geprüft werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Dabei ist auf die korrekte Erfassung von Risikoangaben und Vorschadendaten zu achten sowie auf einen optimalen Versicherungsumfang, sodass es zu keiner Schlechterstellung kommt.

Gut vorbereitet

Mit diesem Hintergrundwissen sind Sie gut auf die Gespräche zu den Beitragsanpassungen vorbereitet. Für einen kurzen Überblick zu diesem Thema steht unser Informationsblatt „Beitragserhöhung in der Wohngebäudeversicherung zum 01.01.2024“ hier zum download für Sie bereit.

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