Obhutsschäden an eingelagerten Schiffen

18.12.2020

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Dass es bei Arbeiten an eingelagerten Schiffen zu Schäden kommen kann, die dann zum Versicherungsfall werden, ist bekannt. Was passiert jedoch, wenn diese Schäden Boote betreffen, an denen nicht gearbeitet wird und die sich lediglich in Ihrer Obhut befinden?

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Joachim Nowak
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