Richtig versichert bei übergreifenden Feuerschäden

24.04.2023

Selbst ein reiner Bürobetrieb kann einen erheblichen Feuerschaden verursachen. Einfachste Fehler wie eine Kaffeemaschine oder einen Lüfter nicht auszuschalten können schnell zu einem Feuer führen. Dabei muss es nicht einmal einen Personenschaden geben um einen hohen Schaden anzurichten. Kurz gesagt; es kann jeden jederzeit treffen. In solchen Fällen ist es besonders wichtig gut versichert zu sein

Die Versicherungssumme Ihrer Betriebshaftpflichtpolice sollte mindestens eine Höhe von 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden ausweisen. Beinhaltet sein müssen auch die sogenannten Mietsachschäden, in dem Schadenbeispiel gegen Feuerschäden und die Umwelthaftpflichtschäden. Ist das nicht der Fall wird es schnell eng mit dem Versicherungsschutz. Der Feuerschaden an dem Gebäudepart den der Bürobetrieb gemietet hat, kann nur über den Einschluss der Mietsachschäden an den Gebäudeeigentümer oder dessen Versicherer erstattet werden. Die nicht gemietete Gebäudesubstanz wird über die Sachschäden oder je nach Art der Schädigung über den Umwelthaftpflichtbereich erstattet. Deshalb sind insbesondere hier die 5 Mio. EUR wichtig. Kommt es z.B. durch Rauch zu einer Beschädigung eines Nachbargebäudes oder von Autos ist dies ein Umwelthaftpflichtschaden.

 

Wir berücksichtigen bei unseren Versicherungsanalysen diese Aspekte. Der Teufel liegt im Kleingedruckten!

Brandschaden in einer Großbäckerei

Bei Reparaturarbeiten an einer Kühllinie, entstand durch Funkenschlag ein Feuer, welches sich schnell ausbreitete und trotz Einsatz von Feuerlöschern nicht mehr zu löschen war. Nach Einsatz der Feuerwehr waren 2/3 der Produktionsanlagen zerstört oder kontaminiert. Durch direkte Kontaktaufnahme mit Versicherern, Eigentümern und auch Sanierungsfirmen, wurden vor Ort bereits drei Tage nach dem Schadenfall die weiteren Maßnahmen abgestimmt und bereits eine erste a-conto Zahlung durch den Versicherer eingespielt. Zusätzlich zu den Sachverständigen der Versicherer wurden unabhängige Sachverständige für unseren Kunden tätig. Die Kosten hierfür waren durch den Vertrag versichert.

 

Bei der anschließenden Neubauplanung, gab es Auflagen der Behörden; u.a. zukünftig eine Sprinkleranlage zu installieren, welche ursprünglich nicht vorhanden war. Kosten: 700.000 EUR. Durch eine Klausel in dem Vertrag wurden auch diese zusätzlichen baumaßnahmlichen Erfordernisse durch den Risikoträger bezahlt. Nach 18 Monaten war der Schaden (Ertragsausfall, Reinigung, Wiederinstandsetzung, etc.) vollumfänglich reguliert. Gesamtschaden: 5.100.000 EUR.

 

Durch das Zusammenspiel von ausgehandeltem Vertragswerk und anschließender Betreuung durch uns im Schadenfall, wurde dieses Unglück nicht zu einem finanziellen Fiasko unseres Mandanten.

 

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